Kostenerstattungsverfahren

Wie funktioniert das Kostener-stattungsverfahren bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse?

Das Kostenerstattungsverfahrung ist eine Möglichkeit von gesetzlich versicherten Patienten die Kosten einer Psychotherapie on der Privatpraxis erstattet zu bekommen. Dadurch wird die Option eröffnet, zeitnah (d.h. innerhalb von 3 Monaten) eine Therapie zu beginnen, auch wenn kein Therapieplatz bei einem Kassensitz (d.h. in einer Praxis, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden) verfügbar ist.

Wichtig: Diese Entscheidung obliegt der gesetzlichen Krankenkasse! Vor Therapiebeginn muss eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse vorliegen, da Ihnen andernfalls die Kosten privat in Rechnung gestellt werden.

1. Schritt:

Nachdem Sie sich mit ihrer Krankenkasse über etwaige individuelle Anforderungen abgesprochen haben, nutzen Sie eine Sprechstunde bei einem ambulanten Therapeuten mit Kassensitz (u.a. erfragbar bei 116117). Sollte es nicht möglich sein dort zeitnah einen Therapieplatz zu erhalten, lassen Sie sich das Sprechstundenformular PTV 11 ausfüllen. Darauf muss sich die Information finden, dass 1. eine ambulante Psychotherapie notwendig ist und 2. kein zeitnaher Therapieplatz in der Praxis verfügbar bar.

2. Schritt:

Nun gilt es schriftlich nachzuweisen, dass Sie versucht haben einen Platz in einer Kassenpraxis zu bekommen. Als Daumenregel werden 5-10 Absagen gefordert, die Sie mit folgenden Angaben protokollieren:
– Name der Praxis
– Datum und Uhrzeit
– Grund der Absage
Sie können dazu auch Schritt 1 wiederholen und mehrere PTV 11 sammeln.

3. Schritt:

Suchen Sie Ihren Haus- oder Facharzt auf und lassen Sie sich ein s.g. ärztliches Konsil (d.h. die Bestätigung, dass Ihre Symptome nicht vollumfänglich von einer körperlichen Diagnose erklärt werden können und keine körperlichen Gründe eine Psychotherapie ausschließen würden) ausstellen, sowie eine Dringlichkeitsbescheinigung.

4. Schritt:

Lassen Sie sich nun von einer Praxis ohne Kassensitz eine Bescheinigung ausstellen, dass in derselben eine zeitnahe Therapieaufnahme möglich ist. In dieser Praxis können Sie sich dazu u.a. an kontakt@psychotherapie-stebane.de wenden.

5. Schritt:

Reichen Sie bei der Krankenkasse mindestens 1 PTV 11, das Anrufprotokoll, das ärztliche Konsil, die Dringlichkeits-bescheinigung und die Bestätigung der Privatpraxis zum Therapiebeginn ein.

6. Schritt:

Warten Sie auf die Genehmigung. Die Krankenkasse hat ab Antragstellung 3-5 Wochen Bearbeitungszeit.